Ratingagenturen

Nachgelesen von Dirk Werhahn

Bei meinen Recherchen zum Thema Wachstum, bin ich auch auf die Ratingagenturen gestoßen.

Diese haben einen Beitrag dazu geleistet,  dass die Finanzkrise ein so großes Ausmaß annehmen konnte, denn sie bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen aller Branchen, Staaten und deren untergeordneter Gebietskörperschaften. Kredite leisten im aktuellen Wirtschaftshandeln einen Beitrag für Innovation und somit für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Denn viele Unternehmen können nur dann wachsen, wenn sie entsprechende Kredite bekommen.

Die Bewertung durch die Ratingagenturen soll den Vertragspartnern zeigen, wie gut es mir der jeweiligen Bonität gestellt ist. So ist laut Begriffsbestimmung der EU das „Rating“ ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie und ein anderes Finanzinstrument oder den Emittenten derartiger Schuldtitel, Verbindlichkeiten oder Finanzinstrumente, das anhand eines etablierten, genau festgelegten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird. Das Rating reicht in der Regel von AAA (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig). Die Unternehmen und auch viele Staaten die sich durch Anleihen Geld vom Kapitalmarkt geschaffen wollen, sind auf ein gutes Rating angewiesen. Grundsätzlich gilt: Je besser das Rating, desto niedriger muss die Anleihe verzinst werden.

Kritisch ist, dass sich nur drei Agenturen 95% der Ratingaufträge weltweit teilen: Je 40% entfallen auf die Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s sowie 15% auf Fitch. Darüber hinaus sind diese drei großen Ratingagenturen nicht unabhängig. Denn sie bekommen Geld von den jeweiligen Kunden und das sind die die Unternehmen die sie bewerten.

Das Europaparlament hat am 23.04.2009 neue Regelungen für Ratingagenturen und am 16.09.2009 wurde die VERORDNUNG (EG) Nr. 1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Ratingagenturen (pdf) verabschiedet. Dadurch wurde ein Registrierungsverfahren für Ratingagenturen eingeführt. Hiermit wurde den europäischen Aufsichtsbehörden ermöglicht, die Tätigkeiten von Ratingagenturen zu kontrollieren. In Deutschland ist das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für diese Aufgabe zuständig. Es ist ein zentrales Ziel, den bestehenden und potentiellen Interessenkonflikt zwischen der Ratingagentur und der zu bewertenden Organisation zu vermeiden. Hierzu schreibt das Bundesfinanzministerium„Die EU-Verordnung zur Regulierung und Registrierung von Ratingagenturen liefert einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der bei den im letzten November und April beschlossenen G20-Maßnahmen zur Neuordnung des Weltfinanzsystems. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt mit Blick auf das Ziel getan, dass keine systemisch relevanten Märkte, Institutionen und Produkte im Finanzsystem unreguliert bzw. unbeaufsichtigt bleiben.“

Drucken

………………

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.