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Tag der Pressefreiheit

Ein Beitrag von Dirk Werhahn

1993 hat die UN-Generalversammlung auf Vorschlag der UNESCO den internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai ausgerufen. (Liste der Gedenktage.) An diesem Tag wird seit 1997 auch der UNESCO/Guillermo Cano-Preis für Pressefreiheit verliehen.

Der Tag der Pressefreiheit macht darauf aufmerksam, dass jede Journalistin/jeder Journalist überall auf der Welt das Recht haben muss, frei und ohne Angst berichten zu können. Eine Beschränkung der Pressefreiheit ist immer auch eine Beschränkung der Demokratie. Mit dem Barometer von „Reporter ohne Grenzen“ ist ein sensibler Indikator geschaffen worden. an dem sich ablesen lässt, inwieweit Pressefreiheit verwirklicht wird.

In der Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist festgehalten, dass sich die Vertragsstaaten einig sind, in dem Glauben an das Recht auf ungeschmälerte und gleiche Bildungsmöglichkeiten für alle, auf uneingeschränktes Streben nach objektiver Wahrheit und auf den freien Meinungs- und Wissensaustausch. Sie sind entschlossen, die Beziehungen zwischen ihren Völkern zu entwickeln, und zu vertiefen, um sie als Mittel zur Verständigung und zur Verbreitung möglichst vollkommener und wahrheitsgetreuer gegenseitiger Kenntnis ihrer Lebensweise zu nutzen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt in Art. 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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