Entwicklung grüne Sozialpolitik
Erstellt von Dirk Werhahn am Freitag 29. Februar 2008
Ein Kommentar von Dirk Werhahn
In November 2007 in Nürnberg hat die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen das Programm “Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit!” beschlossen. Schauen wir uns diese Beschlusslage genauer an.
Grundsatz muss sein, dass sich jeder Mensch darauf verlassen können muss, dass ihm im Bedarfsfall geholfen wird: schnell, unbürokratisch und existenzsichernd. Die Garantie einer ausreichenden materiellen Existenzsicherung ist eine Voraussetzung für Identifikation mit und Vertrauen in die Gesellschaft. Zentrales Ziel der emanzipativen Sozialpolitik und daher auch der Grünen Grundsicherung ist es die Voraussetzungen für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen. Die Gesellschaft kann nicht auf die Kompetenzen und Potenziale ihrer Bürgerinnen und Bürger verzichten. Sie darf niemanden aufs Abstellgleis schieben.
Zwar erhielt durch den Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz die Weiterentwicklung zum Grundeinkommen keine Mehrheit, doch wurde mit diesem Beschluss die Diskussion über das Grundeinkommen nicht beendet – zumal sie ja in der Gesellschaft weitergeht. Ausdrücklich wurde per Beschluss festgelegt, dass die Diskussion weitergehen soll. Zum Beispiel über die Frage, ob und gegebenenfalls wie sich eine negative Einkommenssteuer, die in einigen Grundeinkommensmodellen vorgeschlagen wird, auch mit dem Grünen Grundsicherungskonzept verbinden lässt.
Unabhängig von der Weiterentwicklung der negativen Einkommenssteuer sind laut grüner Beschlußlage, folgende Elemente zu entwickeln:
- Die Brücken-Grundsicherung ist eine Grundsicherung für Phasen der Umorientierung und des Übergangs, etwa zwischen befristeten Jobs, beim Start in die Selbständigkeit oder auch für Phasen der Familienarbeit.
- Die Weiterentwicklung der Kindergrundsicherung wird befördert.
Daneben gelten die Prämissen, dass wir existenzsichernde Transferleistungen und den diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen und kulturellen Angeboten, zu Räumen der Befähigung und der Bildung benötigen:
- Die Grüne Grundsicherung sichert bedarfsgerecht das soziokulturelle Existenzminimum. Damit deckt sie die für die Lebenshaltung notwendigen Grundkosten ebenso ab, wie die besonderen Aufwendungen, die sich aus einer besonderen Lebenslage ergeben. Sie stellt die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicher und wirkt einer sozialen Ausgrenzung entgegen. Die Höhe der Grundsicherung muss unter Mitwirkung von Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaft auf transparenter Grundlage ermittelt und in einem formalisierten Verfahren an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.
- Zugänge zu gesellschaftlichen Ressourcen müssen so gestaltet sein, dass sie bei den Individuen und ihren Fähigkeiten ansetzen, dass sie die Entwicklung selbstbestimmter Menschen unterstützen und deren individuellen Bedürfnisse ernst nehmen und berücksichtigen. Nur wer Menschen zutraut, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und ihnen die notwendigen Möglichkeiten und Freiheiten lässt, schafft Potenziale und Räume für Kreativität und Wahrnehmung von Teilhabechancen.
- Gegenwärtig setzt die Arbeitsmarktpolitik vor allem auf Sanktionen, nicht auf Angebote, um „Gegenleistungen“ der Transfer-EmpfängerInnen zu erreichen. Das ist falsch. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, muss jeder Zeit gewährleistet sein und darf nicht durch Sanktionen angetastet werden.
Ein solidarisches Sicherungsnetz wird auch weiterhin benötigt. Die Grünen müssen sich auch zukünftig für Soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Denn es um die Menschen.
Jetzt. Morgen. Für Übermorgen.


Donnerstag 13. März 2008 um 1:43 pm
[...] Das Rennen hat derzeit die Grundsicherung (GruSi) gemacht, Details über diese kann man auf “Entwicklungspotenziale” [...]