Zumwinkel und das Wohl der Allgemeinheit
Erstellt von Dirk Werhahn am Montag 18. Februar 2008
Ein Beitrag von Dirk Werhahn

Vorneweg: „In dubio pro reo” Verbleiben dem Richter Zweifel an der Schuld von Klaus Zumwinkel (Ex-Postchef) , so darf dieser nicht verurteilt werden.
Welche Zweifel können bestehen? Die Frage wird wohl im Lichte der Steuergesetzgebung beleuchtet werden. Eine grundsätzliche Betrachtung wird der ethischen Empörung gerechter.
Nach dem Grundgesetz ist Eigentum gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger haben somit das Recht, Eigentum zu besitzen und sind gegenüber gegenteiligen Handlungen von Hoheitsträgern geschützt. Die Mütter und die Väter des Grundgesetze haben daneben in Artikel 14 des Grundgesetzes festgehalten, dass “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Es stellt sich die Frage, ob an der Steuerbehörde vorbei nach Lichtenstein transferiertes Geld dem Wohle der Allgemeinheit dienen kann? Dieser allgemeinen Frage wird aus folgendem Blickwinkel – der für viele steht – nachgegangen. Das Wohle der Allgemeinheit hängt davon ab, dass technische und soziale Infrastuktur (Versorgung, Kommunikation, Verkehr, Bildung, Gesundheit, Kultur, Sicherheit, Recht, Verwaltung etc.) geschaffen wird. Dies kann in ausreichendem Maß dann geschaffen werden, wenn Staat, Länder und Kommunen mit entsprechenden Mitteln ausgestattet sind. Der Allgemeinheit werden diese Mittel durch Steuer und Abgaben zur Verfügung gestellt. Steuerhinterziehung bedeutet, dass weniger Mittel zur Verfügung stehen und somit weniger Infrastruktur geschaffen werden kann. Dies schränkt das Wohle der Allgemeinheit ein. Somit ist an der Steuerbehörde vorbei nach Lichtenstein transferiertes Geld ein individueller Verstoß gegen das Grundgesetz.
Erste Randnotiz: Der Homo Ökonomikus Klaus Zumwinkel hat – sollte er Steuern hinterzogen haben – nach dem ökonomischen Prinzip der Gewinnmaximierung korrekt gehandelt. Und bei einer Jahresvergütung von rund 2,96 Millionen Euro, was bei 14 Monatsgehältern etwas 76.000 Euro im Monat bedeutet, lohnt sich dies auch.
Zweite Randnotiz: Klaus Zumwinkel hätte wohl besser Horst Köhler bei seinem Grußwort “Freiheit braucht Verantwortung” am 03.12.2007 zugehört.


Freitag 14. März 2008 um 6:11 pm
[...] Satire, wie im „Steuer-Sünder-Song“, über die Betrachtung der ethischen Seite, etwa unter „Zumwinkel und das Wohl der Allgemeinheit“, bis hin zur Frage, wie er sein Geld überhaupt nach Liechtenstein bringen konnte, wie es unter [...]